Seit dem 12. August 2026 gilt in der EU die neue Verpackungsverordnung PPWR, kurz für „Packaging and Packaging Waste Regulation" (Verordnung (EU) 2025/40) 1) 2). In Deutschland ersetzt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)3) 4) das bisherige Verpackungsgesetz. Unternehmen müssen striktere Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, zu Materialbeschränkungen und zur Kennzeichnung von Verpackungen erfüllen. Bildverarbeitung, also der Einsatz von Kameras und Software zur automatisierten Prüfung von Produkten, bietet dafür Verfahren, die sich in bestehende Produktions- und Recyclingprozesse einbinden lassen.


Die PPWR verschärft die Anforderungen an Verpackungsdesign, Materialbeschränkungen und Kennzeichnung:
Diese Anforderungen betreffen Produktion, Qualitätskontrolle und Recycling gleichermaßen, dort, wo automatisierte Prüfung ansetzt.


Deutschland meldet für Kunststoffverpackungen offiziell eine Verwertungsquote von rund 71 Prozent (Berichtsjahr 2024)5), deutlich über der gesetzlichen Mindestvorgabe von 63 Prozent und ein klarer Anstieg gegenüber 42 Prozent im Jahr 2018. Diese Zahl beschreibt jedoch nur, wie viel Verpackungsmaterial in die Sortierung gelangt, nicht wie viel davon tatsächlich als Rezyklat in neuen Verpackungen landet. Genau hier setzt die PPWR an: Sie verlangt recyclingfähiges Design und mehr Nachvollziehbarkeit entlang der gesamten Kette, von der Materialauswahl bis zur Wiederverwertung.






Für Kennzeichnungsprüfungen reicht oft eine Standardkamera mit Texterkennung. Bei der Materialbestimmung wird es komplizierter: Zwei Verpackungen können optisch identisch wirken und trotzdem aus unterschiedlichen Kunststoffen bestehen.
Ein Beispiel: Schwarz eingefärbte Verpackungen können Industrieruß als Pigment enthalten. Ruß absorbiert das Licht, mit dem NIR-Sensoren Kunststoffarten normalerweise unterscheiden, wodurch dunkle Verpackungen für viele Sortieranlagen unsichtbar bleiben und in der Verbrennung statt im Recycling landen. Hier helfen hyperspektrale Bildgebung oder KI-Modelle, also Software, die anhand vieler Beispielbilder lernt, auch schwer unterscheidbare Materialien zu trennen.
Welche Sensorik und Software im Einzelfall sinnvoll ist, testet das Technical Competence Centre von STEMMER IMAGING anhand realer Verpackungsmuster.


Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland tritt zeitgleich das VerpackDG in Kraft und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz.
Bildverarbeitung deckt die automatisierte Prüfung von Material, Kennzeichnung und Verpackungsqualität ab. Fragen zur Herstellerdefinition, zu Rezyklatquoten oder zur rechtlichen Konformitätsbewertung liegen außerhalb des Systems und erfordern zusätzliche organisatorische und rechtliche Schritte.
Für einfache Kennzeichnungsprüfungen reichen Standardkameras mit Texterkennung (OCR). Bei der zuverlässigen Materialbestimmung, etwa bei dunkel eingefärbten oder mehrschichtigen Verpackungen, sind zusätzlich Sensoren wie NIR oder Hyperspektralkameras sowie softwaregestützte Auswertung gefragt.
Verpackungen aller Art. Bestimmte Grenzwerte, etwa für PFAS, sind speziell für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt festgelegt, während Vorgaben zu Recyclingfähigkeit und Kennzeichnung branchenübergreifend greifen.
Kontakt zum Technical Competence Centre von STEMMER IMAGING für eine Einschätzung der eigenen Verpackung:

