Rücksendungen und Reparaturen

Wir möchten Ihnen jederzeit einen hundertprozentigen Service bieten. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie einen Artikel an uns zurücksenden müssen. In diesem Fall sind wir natürlich gerne bereit, den Artikel nach Möglichkeit zu reparieren. Dies gilt selbstverständlich auch für Ware, die sich nicht mehr in der Garantiezeit befindet.

Vor der Rücksendung eine RMA-Nummer anfordern

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, wenn Sie ein Produkt zurücksenden: Bitte fordern Sie vor der Rücksendung eine RMA-Nummer (Return Material Authorization) an. Um eine RMA-Nummer vergeben zu können, benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Bitte verwenden Sie dazu eines der folgenden Formulare.

Nach kurzer Prüfung erhalten Sie umgehend eine RMA-Nummer sowie einen Retourenschein. Den Retourenschein legen Sie bitte der defekten Ware bei. Bei Rückfragen werden wir Sie per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.

Allgemeiner Hinweis für Reparaturen

Für eingesandte Artikel, die keinen feststellbaren oder nachvollziehbaren Fehler aufweisen, werden auch innerhalb der Garantiezeit eine Überprüfungspauschale und Versandkosten berechnet. Bei Fremdeingriffen, entfernten Seriennummern bzw. Typenschildern oder unsachgemäßer Handhabung der Ware ist eine Garantieleistung leider nicht möglich.

 

Überprüfungspauschale je nach Ländergruppe:

Österreich

92 € zzgl. MwSt.

Brasilien

500 BRL zzgl. TAX

Dänemark

750 zzgl. MwSt.

Finnland (Estland, Lettland, Litauen)

92 € zzgl. MwSt.

Frankreich

92 € zzgl. MwSt.

Deutschland

92 € zzgl. MwSt.

Italien

125 € zzgl. MwSt.

Irland

95 £ zzgl. MwSt.

Mexiko

1600 MXN zzgl. TAX

Niederlande (Luxemburg, Belgien)

92 € zzgl. MwSt.

Polen

430 PLN zzgl. MwSt.

Portugal

92 € zzgl. MwSt.

Spanien

92 € zzgl. MwSt.

Schweden (Norwegen, Island)

920 SEK zzgl. MwSt.

Schweiz (Liechtenstein)

CHF 150 zzgl. MwSt.

Großbritannien

95 £ zzgl. MwSt.

 

Rücknahmekonzept gemäß ElektroG §7a - Deutschland für die SIS - STEMMER IMAGING Services GmbH

 (Hinweis zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach ElektroG § 7a - Deutschland)

 

Gemäß der EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des EU-Rates für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Waste Electrical and Electronic Equipment – WEEE) bzw. der Neufassung der EU-Richtlinie, 2012/19/EU, besteht die Verpflichtung, Elektroaltgeräte zu sammeln, vorschriftsmäßig zu behandeln und zu entsorgen. Nach dem in Deutschland geltenden Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG ist jeder Hersteller verpflichtet, eine zumutbare Möglichkeit zur Rücknahme von Elektroaltgeräten anderer Nutzer als privater Haushalte zu schaffen.

 

Wir informieren Sie hier über unser Konzept:

Rücknahmekonzept gemäß ElektroG §7a für die SIS -STEMMER IMAGING Services GmbH (Download pdf)